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Gesetzesänderung für E-Dienstwagen in Deutschland

Geschrieben von Admin | Jan 27, 2026 11:02:26 AM

Seit dem 1. Januar 2026 ist nun der finanzielle Ausgleich unter anderem nur noch mithilfe des Einzelnachweises möglich. Der Arbeitgeber erstattet dabei die Kosten für die exakt nachgewiesene verbrauchte Strommenge (kWh) und die damit verbundenen individuellen Stromkosten.

Dank UTA eCharge® soll auch das kein Problem für Sie sein: Mit unserer 360°-Lösung haben Sie nicht nur Zugriff auf über 1 Million Ladepunkte, sondern Sie erhalten auch eine rechtssichere und übersichtliche Abrechnung, die Sie für die Erstattung mithilfe des Einzelnachweises ideal ausstattet.

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