Neue Mitwirkungspflicht für Fahrer und Mauterhöhung ab 1. Januar 2019
Über die geplante Anpassung der Mautsätze für Lkw ab dem 1. Januar 2019 haben wir bereits berichtet. Die neuen Tarife sind zwischenzeitlich verabschiedet. Fest steht ebenso, dass der Gesetzentwurf neue Mitwirkungspflichten für die Fahrer vorsieht.
Ab 1. Januar 2019 ist die Deklaration der Gewichtsklasse auf der OBU verpflichtend und zwingend erforderlich. Dies bedeutet, dass im Mautgerät das zulässige Gesamtgewicht zukünftig dauerhaft gespeichert sein muss. Ändert sich das zulässige Gesamtgewicht, weil bspw. ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird, so muss dies vor Fahrtantritt in der OBU angepasst werden. Darüber hinaus ist bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zusätzlich die Anzahl der Achsen anzugeben.
Bislang war die Angabe freiwillig. Wird jedoch zukünftig die Gewichtsklasse nicht eingestellt, kann dies zur Ahndung und Nacherhebung der Mautbeträge führen.
Die Gewichtklassen werden wie folgt differenziert:
≥ 7,5 Tonnen – 11,99 Tonnen
≥ 12 Tonnen ‐ ≤18 Tonnen
> 18 Tonnen mit bis zu 3 Achsen
> 18 Tonnen mit 4 und mehr Achsen
Auf der Toll Collect Website finden Sie ein anschauliches Video wie die Gewichtsklasse in der OBU eingestellt wird.
Elektro-Fahrzeuge, ebenso wie Fahrzeuge mit LNG- und CNG-Antrieb sind vorerst von der Maut befreit. Dazu muss ein Formular auf der Toll Collect Website ausgefüllt werden.
Die durchschnittliche Tariferhöhung beträgt ca. 15%. Je höher die EURO-Klasse, desto höher die Tarifanpassung.