Seit 1. Januar 2017 gelten in Österreich neue Regelungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. Diese betreffen sowohl die Güter- als auch die Personenförderung – hierbei konkret den Kabotage- und den bilateralen Verkehr. Der Transitverkehr ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass jede Entsendung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters nach Österreich mittels des Formulars ZKO3 vorab elektronisch gemeldet werden muss:
www4.formularservice.gv.at/formularserver/user/formular.aspx
Weiterführende Informationen finden Sie auf der offiziellen Entsendeplattform des österreichischen Sozialministeriums: http://www.entsendeplattform.at
Natürlich stehen auch wir Ihnen gerne für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung.