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Gilt die Standardeinstellung für vertraglich vereinbarte Dienste auch für bestehende Karten?

Nein. Die Standardlogik gilt nur zum Zeitpunkt der Erstellung einer neuen Karte. Bestehende Karten bleiben unverändert.

  1. Die automatische Aktivierung von UTA eCharge und Tanken erfolgt ausschließlich bei der Kartenerstellung.

  2. Karten, die vor Einführung dieser Funktion ausgestellt wurden, werden nicht rückwirkend aktualisiert – ihre Dienstkonfiguration bleibt unverändert.

  3. Wenn Sie die vertraglich vereinbarten Dienste einer bestehenden Karte ändern müssen, nutzen Sie den standardmäßigen Kartenaktualisierungsprozess im myUTA-Kundenportal. Bei Aktualisierungen werden keine zusätzlichen Standardeinstellungen automatisch angewendet.

  4. Um die Dienste einer bestehenden Karte zu verwalten, navigieren Sie zur Detailseite der Karte und passen Sie die vertraglich vereinbarten Dienste manuell an.