In Luxemburg gilt für Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t eine Mautpflicht auf allen Autobahnen und ausgewählten Schnellstraßen. Die Abrechnung erfolgt über das Eurovignetten-System. Das System ist einfach, transparent und ermöglicht Transportunternehmen eine präzise Planung der Mautkosten, während es gleichzeitig zur Finanzierung und Instandhaltung des luxemburgischen Straßennetzes beiträgt.
Maut in Luxemburg
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Mautpflicht für Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t
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Nutzfahrzeuge unter einem F.1 Gewicht von 12 t und Personen befördernde Fahrzeuge sind von der Maut ausgenommen
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Abrechnung via Eurovignette möglich
Allgemeine Informationen
Mautanbieter: AGES
Die Maut in Luxemburg ist ein zentraler Bestandteil zur Finanzierung und Instandhaltung des Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Sie sorgt dafür, dass die Straßen sicher, modern und gut ausgebaut bleiben. Zuständig für die Erhebung und Verwaltung der Maut für Lkw ist AGES (AGES Toll I GmbH), das den Betrieb und die Kontrolle des Eurovignetten-Systems organisiert.
Die Maut wird über das Eurovignetten-System erhoben: Lkw ab einem Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t zahlen die Gebühr je nach Achszahl und CO₂-Emissionsklasse. Nutzfahrzeuge unter einem F.1 Gewicht von 12 t und personenbefördernde Fahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen. Zusätzliche Gebühren für spezielle Straßenabschnitte, Tunnel oder Brücken fallen in Luxemburg nicht an.
Das System dient vor allem einer transparenten, effizienten und fairen Abrechnung für alle mautpflichtigen Lkw und ermöglicht Transportunternehmen eine präzise Kostenkontrolle.
Mautpflichtige Fahrzeuge
In Luxemburg gilt auf Autobahnen eine Mautpflicht für Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t. Fahrzeuge unter 12 t sind von der Maut befreit.
| Gültig für Fahrzeuge | Strecke | Abrechnungsmöglichkeiten |
| Lkw ≥ 12 t |
Autobahnen |
Eurovignette (Abwicklung kann mit der Tankkarte UTA Card erfolgen) |
Lkw-Maut in Luxemburg
In Luxemburg gilt für den Schwerverkehr eine mautpflichtige Regelung über das Eurovignetten-System, das für Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t auf Autobahnen und ausgewählten Schnellstraßen verpflichtend ist. Die Mautgebühren richten sich nach Gültigkeitsdauer, Achszahl und einer Kombination aus CO₂-Emissionsklasse sowie der Emissionsklasse. Für Transportunternehmen ist es wichtig, sich frühzeitig über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um Bußgelder und Verzögerungen zu vermeiden.
Mautpflichtige Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t
Mautpflichtig sind alle Lkw mit einem Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t. Nutzfahrzeuge unter einem F.1 Gewicht von 12 t und personenbefördernde Fahrzeuge sind in Luxemburg von der Maut ausgenommen. Die Eurovignette wird nach Achsanzahl und CO₂- bzw. Schadstoffklasse berechnet, wobei umweltfreundlichere Fahrzeuge von günstigeren Tarifen profitieren.
Mautpflichtbefreite Fahrzeuge
Ausgenommen von der Maut sind Nutzfahrzeuge unter einem F.1 Gewicht von 12 t und personenbefördernde Fahrzeuge, sowie Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie Fahrzeuge im humanitären oder landwirtschaftlichen Einsatz, sofern sie die Bedingungen für eine Ausnahme erfüllen.
CO₂-Maut
Der Tarif der Eurovignette wird aus einer Kombination von Gültigkeitsdauer (Tag, Woche, Monat, Jahr), Achszahl des Fahrzeugs und der Emissionsklasse berechnet. Seit dem 25. März 2025 fließen nun auch die CO₂-Emissionsklasse und die Umweltfreundlichkeit stärker in die Tarifgestaltung ein. Fahrzeuge mit niedrigeren Emissionen profitieren von niedrigeren Gebühren.
Übersicht der Mautstrecken
In Luxemburg wird die Nutzung von Autobahnen und ausgewählten Schnellstraßen für Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t über das Eurovignetten-System abgerechnet. Nutzfahrzeuge unter einem F.1 Gewicht von 12 t und personenbefördernde Fahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen.
Es handelt sich um ein pauschales System, das die Nutzung aller mautpflichtigen Strecken abdeckt, unabhängig von der tatsächlich gefahrenen Distanz auf einzelnen Abschnitten.
Abrechnung der Maut
In Luxemburg sind Nutzfahrzeuge unter einem F.1 Gewicht von 12 t und personenbefördernde Fahrzeuge nicht mautpflichtig. Für diese Fahrzeuggruppen fallen keine Gebühren auf Autobahnen oder Schnellstraßen an.
Für Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t
Alle Nutzfahrzeuge ab einem F.1 Gewicht von 12 t unterliegen der Mautpflicht auf Autobahnen und ausgewählten Schnellstraßen Luxemburgs. Die Gebühren werden über das Eurovignetten-System erhoben und richten sich nach Gültigkeitsdauer, Achszahl und einer Kombination aus CO₂-Emissionsklasse und Emissionsklasse.
Abrechnungsmöglichkeit:
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Online-Portale und autorisierte Verkaufsstellen: Erwerb von Eurovignetten mit variabler Gültigkeitsdauer von einem Tag bis zu 365 Tagen.
Das Eurovignetten-System ist einfach, transparent und besonders nutzerfreundlich. Unternehmen erhalten so eine präzise Kontrolle über die Mautkosten, ohne dass an einzelnen Mautstationen angehalten werden muss. Es eignet sich daher sowohl für Gelegenheitsfahrer als auch für Transportunternehmen mit regelmäßigem Verkehr in Luxemburg.
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Wir informieren Sie zu möglichen Steuervorteilen
Da es sich bei der elektronischen Eurovignette um eine hoheitliche Abgabe handelt, unterliegt sie nicht der Umsatzsteuer. So entfällt ein möglicher Anspruch auf Rückerstattung.
