CO2-Emissionen in Europa
CO2-Maut für Lastkraftwagen in den EU-Mitgliedstaaten
Trotz aller Diskussionen, die im Vorfeld über die CO2-Maut geführt wurden … sie ist beschlossene Sache. Seit dem 01.12.2023 sind alle Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen in Deutschland verpflichtet, eine CO2-abhängige Maut zu entrichten. Der Aufschlag beträgt 200 € pro Tonne CO2 und orientiert sich an den neu eingeführten CO2-Emissionsklassen. Ab dem 01.07.2024 gilt dies auch für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen. In Österreich ist der neue Mautteilsatz zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Doch UTA Edenred begleitet Sie, damit Sie europaweit jederzeit sicher unterwegs sind. Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie über alle notwendigen Schritte, um die Umstellung für Sie so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.
CO2-Maut in Deutschland seit 01.12.2023
Bereits zum 01.12.2023 wurde in Deutschland die CO₂-Maut für Lkw ab 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse eingeführt. Sie soll insbesondere den Umstieg auf emissionsarme bzw. möglichst emissionsfreie Transporte fördern und ist ein zusätzliches Tarifmerkmal.
Der CO₂-Zuschlag berechnet sich auf Basis des CO₂-Ausstoßes eines Fahrzeugs. Dabei werden sowohl die gefahrenen Kilometer als auch die spezifischen CO₂-Emissionen des Lkw berücksichtigt.
Für die Kosten der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen wird eine neue Tarifkomponente, der „Mautteilsatz“, eingeführt. Dieser besteht aus einem CO₂-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO₂.
Damit setzen sich die Mautsätze künftig aus vier Tarifparametern zusammen:
Kosten für Infrastruktur
Luftverschmutzung
Lärmbelastung
CO2-Ausstoß
Die Mautgebühren fallen auf allen Bundesfernstraßen, also auf den Bundesstraßen und Bundesautobahnen an. Bereits die Auffahrt auf eine solche Straße sowie die angeschlossenen Tank
& Rastanlagen ist mautpflichtig.
Übrigens: Die CO2-Maut fällt jetzt auch für LNG-Fahrzeuge an.
CO2-Maut in Österreich seit 01.01.2024
Die CO2-Maut gilt in Österreich für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen technisch zulässigem Gesamtgewicht. Kunden, die für die Maut in Österreich über ASFINAG registriert sind, müssen ihre ermittelte CO2-Emissionsklasse an ASFINAG mitteilen und die notwendigen Fahrzeugdokumente im SelfCare Portal der ASFINAG hochladen oder per Mail (euroclass@asfinag.at ) einreichen, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.
CO2-Maut in Tschechien seit 01.03.2024
Die CO2-Mauttarife gelten in Tschechien für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Informationen zur Registrierung bzw. zum Einreichungsprozesse erhalten Sie auf der der MYTO CZ Seite.
Eine Übersicht der aktuellen tschechischen Mauttarife finden Sie hier.
Ab wann tritt die Regelung zur CO2-Maut in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft?
Seit dem 01.12.2023 müssen alle Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen eine CO2-abhängige Lkw-Maut in Deutschland entrichten. Ab dem 01.07.2024 gilt die Lkw-Maut zusätzlich auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse.
Die Bestimmung von Fahrzeuggruppen ist für Fahrzeuge bis zu einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 5 Tonnen möglich. Darunter ist derzeit kein Bestimmungsverfahren für CO2-Emissionen verfügbar, so dass Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen bis 5 Tonnen aktuell nur die CO2-Emissionsklasse 1 oder 5 erhalten können.
Wann die Regelung in den anderen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft tritt, wird noch bekanntgegeben.
Wir informieren Sie auf dieser Website regelmäßig über Änderungen.
Land | Start Mauttarif gemäß CO2-Klasse |
---|---|
Deutschland | 01.12.2023 |
Österreich | 01.01.2024 |
Tschechien | 01.03.2024 |
Eurovignette | geplant: 01.01.2025 |
Slowakei | geplant: 12/2024 |
Polen | geplant: 2025 |
Dänemark | geplant: 2025 |
Elsass | geplant: 2026 |
In Abhängigkeit von verkehrspolitischen Entscheidungen der einzelnen Länder können sich hiervon Abweichungen ergeben.
Welche CO2-Emissionsklasse hat mein Fahrzeug?
Für die Registrierung der CO2-Emissionsklasse Ihres Fahrzeugs ist UTA Edenred der richtige und zuverlässige Partner an Ihrer Seite. Durch die Einstufung in eine bessere CO2-Emissionsklasse können Sie erheblich Mautkosten sparen!
Zunächst wird Ihr Fahrzeug automatisch in die höchste, also teuerste CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft. Prüfen Sie deshalb am besten gleich, ob Ihr Fahrzeug in eine bessere CO2-Emissionsklasse fällt. Nutzen Sie hierfür den offiziellen CO2-Emissionsklassenfinder von Toll Collect!
Ist die CO2-Emissionsklasse besser als 1, können Sie Ihre UTA One® next Mautboxen für das jeweilige Fahrzeug über das UTA Service Center für die bessere CO2-Emissionsklasse registrieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie uns an!
Bitte beachten Sie: Auch wenn heute Ihr Fahrzeug in die CO2-Emissionsklasse 1 eingruppiert wird, so kann sich dies für ein neues Fahrzeug ändern. Bei jeder Neuregistrierung werden daher Ihre Daten automatisch abgefragt.
Wie kann ich mein Fahrzeug für eine bessere CO2-Emissionsklasse registrieren lassen?
Hat ein Fahrzeug eine bessere CO2-Emissionsklasse als die CO2-Emissionsklasse 1, muss diese aktiv registriert werden. Die Vorgehensweise ist abhängig von der jeweils genutzten On-Board Unit (OBU).
Wickeln Sie die Maut über die jeweilige nationale Mautbetreiber-OBU ab, so ist die Beantragung/Registrierung bei diesem durchzuführen. Bei Nutzung einer EETS-OBU, wie der UTA One®, UTA One® next sowie Telepass EU (AUT), sind die Daten und erforderlichen Nachweisdokumente im UTA Service Center hochzuladen.
Was bedeuten die CO2-Emissionsklassen für Ihre Mautabrechnung?
Für die künftige Mautabwicklung müssen Sie die CO2-Emissionsklasse Ihres Fahrzeugs angeben. Fahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß profitieren von niedrigeren Mauttarifen und Mautsätzen, während Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß in höhere Tarife eingestuft werden und höhere Mautkosten zahlen.
Es gilt: Je umweltfreundlicher Ihr Fahrzeug ist, desto günstiger fällt der Mauttarif aus.
Welche Fahrzeugdaten sind relevant für die Ermittlung der CO2-Emissionsklasse und wo finde ich diese?
Die benötigten Fahrzeugdaten finden sich in der Konformitätsbescheinigung (COC, Certificate of Conformity), im CIF (Customer Information File) oder im Fahrzeugschein. Das sind
- Technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand (F.1) [kg]
- Spezifische CO2-Emissionen [gCO2/tkm]
- Datum der Erstzulassung
- Fahrzeuguntergruppe
- Radachsenkonfiguration
- Führerhaus mit Liegeplatz (Schlafkabine)
- Nennleistung des Motors [kW]
- Fahrgestellkonfiguration
Für welche Fahrzeuge gelten die neuen CO2-Emissionsklassen?
Die fünf CO2-Emissionsklassen gelten seit dem 01.12.2023 nur für Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2/N3 mit einem Gewicht ab 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse. Die Fahrzeuge werden automatisch in die höchste, also teuerste CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft. Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2019 können für eine bessere CO2-Emissionsklasse registriert werden. Bisher wurden die zukünftigen Referenzwerte (PDF) für die CO2-Emissionsklassenbestimmung für die Fahrzeuggruppen 4, 5, 9 und 10 mit ihren Untergruppen definiert.
Aktuell gibt es noch keine spezifischen Regelungen oder Referenzwerte für Omnibusse sowie einige Fahrzeuguntergruppen der Fahrzeugklassen N2 und N3. Daher werden sie vorläufig der CO2-Emissionsklasse 1 zugeordnet. Auch Fahrzeuge, die vor Juli 2019 zugelassen wurden, werden automatisch der CO2-Emissionsklasse 1 zugeordnet. Emissionsfreie Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, können – nach Vorlage entsprechender Nachweise – in die CO2-Emissionsklasse 5 eingestuft werden.
Welche Ausnahmeregelungen oder Befreiung von der neuen CO2-Maut gibt es?
In Deutschland sind emissionsfreie Lkw bis zum 31.12.2025 von der Maut befreit. Ab 01.01.2026 werden 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten fällig. Das entspricht einem um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz – zuzüglich der Mautanteile für Lärm- & Luftverschmutzung.
Emissionsfreie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit (bei Interesse siehe Artikel der Toll Collect).
Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse sind dauerhaft von der Mautpflicht befreit. Auch die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- & Ladeinfrastruktur soll bis 2028 verlängert werden.
Busse für Personenbeförderung sind in Deutschland bis auf weiteres von der Mautpflicht befreit.