Auf Autobahnen und Nationalstraßen der Schweiz ist die Nutzung mautpflichtig. Fahrzeuge bis 3,5 t benötigen eine Autobahnvignette, während Lkw über 3,5 t über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) abgerechnet werden. Personenbefördernde Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zahlen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA). So wird die Straßeninfrastruktur nachhaltig finanziert, und alle Verkehrsteilnehmer tragen fair zu Sicherheit, Erhalt und Ausbau des Straßennetzes bei.
Maut in der Schweiz & Lichtenstein
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Mautpflicht für alle Fahrzeuge
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Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t
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LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) für Lkw über 3,5 t
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PSVA (pauschale Schwerverkehrsabgabe) für personenbefördernde Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Allgemeine Informationen
Mautanbieter: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) Oberzolldirektion, Bern
Die Maut in der Schweiz ist ein zentraler Bestandteil der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und trägt wesentlich zur Erhaltung, Modernisierung und dem Ausbau von Autobahnen und Nationalstraßen bei. Zuständig für die Erhebung und Verwaltung der Maut ist die Schweizerische Eidgenossenschaft, die das System in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden organisiert.
Seit der Einführung des Mautsystems werden die Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Straßen überwiegend durch Mautgebühren gedeckt. Dabei wird zwischen der zeitabhängigen Pkw-Vignette für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und der streckenabhängigen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lkw über 3,5 Tonnen unterschieden. Personenbefördernde Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zahlen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Zusätzlich können auf bestimmten Passstraßen, Tunneln oder Brücken separate Mautgebühren erhoben werden.
Im Zuge der Klimaziele der Schweiz fließt auch die CO₂-Differenzierung in die Mautberechnung ein: Fahrzeuge mit höheren Emissionen zahlen höhere Gebühren, während umweltfreundliche Fahrzeuge von vergünstigten Tarifen profitieren. Ziel ist es, den Straßenverkehr nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz klimafreundlicher Technologien zu fördern.
Mautpflichtige Fahrzeuge
In der Schweiz unterliegen nahezu alle Fahrzeuge einer Mautpflicht – je nach zulässigem Gesamtgewicht und Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Regelungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, wie Pkw und Motorräder, benötigen eine Autobahnvignette, um Autobahnen und Nationalstraßen nutzen zu dürfen. Lkw über 3,5 Tonnen werden über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) abgerechnet, die über eine On-Board Unit (OBU) die gefahrenen Strecken sowie Gewicht und Emissionsklasse erfasst. Personenbefördernde Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zahlen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA).
| Gültig für Fahrzeuge | Strecke | Abrechnungsmöglichkeiten |
| Lkw > 3,5 t | Autobahnen |
Mautbox UTA One® next; Online Webshop (www.via.admin.ch/shop) via Tankkarte UTA Card |
| Personenbefördernde Fahrzeuge > 3,5 t | Autobahnen | Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) direkt online buchen |
| Fahrzeuge < 3,5 t | Autobahnen | Vignette (Abwicklung via Tankkarte UTA Card) |
Lkw-Maut in Schweiz & Lichtenstein
In der Schweiz und in Liechtenstein unterliegen alle schweren Nutzfahrzeuge einer Mautpflicht, die in Form der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben wird. Sie dient der Finanzierung, Instandhaltung und dem Ausbau der Straßeninfrastruktur sowie dem Umweltschutz. Die LSVA wird von den Schweizer Behörden verwaltet und gilt auch für Liechtenstein, da beide Länder ein gemeinsames Mautsystem nutzen.
Mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 t
Lkw über 3,5 Tonnen sind in der Schweiz und Liechtenstein LSVA-pflichtig. Personenbefördernde Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zahlen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Die Abrechnung erfolgt über eine On-Board-Unit (OBU), die Fahrstrecken, Gewicht und Emissionswerte automatisch erfasst. Die Gebühren variieren je nach gefahrenen Kilometern, Gesamtgewicht und Emissionsklasse des Fahrzeugs.
Mautpflichtbefreite Fahrzeuge
Von der LSVA befreit sind unter anderem Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge. Auch Fahrzeuge mit alternativen oder emissionsarmen Antrieben können von Vergünstigungen profitieren.
CO₂-Maut
Die LSVA ist CO₂-differenziert und berücksichtigt den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge. Lkw mit höherem CO₂-Ausstoß zahlen höhere Gebühren, während umweltfreundliche Fahrzeuge von reduzierten Tarifen profitieren. Ziel ist es, den Schwerverkehr klimafreundlicher zu gestalten und nachhaltige Technologien zu fördern.
Pkw-Maut in Schweiz & Lichtenstein
In der Schweiz und in Liechtenstein benötigen alle Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beim Befahren von Autobahnen und Nationalstraßen eine gültige Autobahnvignette. Diese muss entweder sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht oder als digitale E-Vignette registriert sein.
Die Vignette ist für ein Kalenderjahr gültig und wird sowohl als physische Klebevignette als auch in digitaler Form angeboten. Dadurch können sowohl Gelegenheitsfahrer als auch Vielfahrer die für sie passende Lösung wählen. Mit der digitalen Vignette entfällt die manuelle Anbringung, da die Registrierung automatisch im System erfolgt.
Die Kosten der Vignette sind für Pkw einheitlich, während Wohnmobile oder Fahrzeuge mit alternativen Antrieben je nach Gewicht besondere Regelungen beachten müssen. Das Fahren ohne gültige Vignette wird streng geahndet und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden, die entweder vor Ort oder im Nachhinein erhoben werden.
Die Schweizer und liechtensteinische Pkw-Maut bietet damit eine einfache, transparente und rechtssichere Möglichkeit, Autobahnen und Nationalstraßen zu nutzen und gleichzeitig Strafen zu vermeiden.
Übersicht der Mautstrecken
In der Schweiz und in Liechtenstein ist für die Nutzung von Autobahnen und Nationalstraßen eine gültige Vignette erforderlich. Lkw über 3,5 Tonnen zahlen zusätzlich eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Auf einzelnen Passstraßen und Tunnelstrecken können zudem separate Gebühren anfallen.
Eine aktuelle Kartenübersicht des mautpflichtigen Streckennetzes sowie Informationen zu den einzelnen Abschnittsmaut-Strecken stellt die Schweizerische Eidgenossenschaft auf ihrer Website als PDF-Download bereit. Weitere Informationen zu den Mautstrecken in der Schweiz.
Tunnel
Autoverladungen / Autozüge
Abrechnung der Maut
In der Schweiz und in Liechtenstein gibt es unterschiedliche Lösungen zur Begleichung der Maut, abhängig vom Fahrzeugtyp:
Für Fahrzeuge bis 3,5 t
- Die Maut wird über die Autobahnvignette abgewickelt, die online, an Tankstellen oder in Grenzshops erworben werden kann.
- Die Vignette ist für ein Kalenderjahr gültig und kann entweder als physische Klebevignette an der Windschutzscheibe angebracht oder als digitale E-Vignette hinterlegt werden.
- Dieses System ist einfach, schnell und besonders praktisch für Gelegenheitsfahrer.
Für Fahrzeuge über 3,5 t
- Die Maut erfolgt für Lkw über 3,5 t über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die auf streckenabhängiger GPS- bzw. OBU-Erfassung basiert. Personenbefördernde Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zahlen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA).
- Fahrzeuge können die Maut über On-Board-Units (OBU), Online-Portale oder mobile Apps abrechnen.
- Die Abrechnung ist streckenabhängig, transparent und ermöglicht Unternehmen eine präzise Kontrolle der Transportkosten.
Dieses System stellt sicher, dass sowohl Gelegenheitsfahrer als auch Logistikunternehmen die Maut in der Schweiz und Liechtenstein einfach, flexibel und rechtssicher begleichen können.
