Das Wichtigste im Überblick
Einführung: In den meisten europäischen Ländern gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen bereits heute. Unter anderem bildet Deutschland zuletzt noch eine Ausnahme und führte die Mautpflicht für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen (tzGm) zum 01.07.2024 ein.
Mautpflicht: Inländische und ausländische Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen unterliegen ab 01.07.2024 der Mautpflicht in Deutschland. Für in- und ausländische Fahrzeuge kann die Maut über On-Board Units oder via Webeinbuchungen entrichtet werden. Bei häufigen Fahrten ist die Installation einer On-Board Unit (OBU) sinnvoll.
Mautboxen: Auch wenn in Deutschland keine Mautbox/OBU-Pflicht besteht, sie dient der Sicherheit und vereinfacht das Fahren in Deutschland, da hiermit alle mautpflichtigen Strecken abgedeckt sind.
Ausnahmen von der Mautpflicht: Von der Mautpflicht ausgenommen sind unter anderem Handwerkerfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, des Katastrophenschutzes, der Land- und Forstwirtschaft und Campingfahrzeuge. Ebenso Fahrzeuge die ausschließlich für die Personenbeförderung bestimmt sind und dafür genutzt werden. Toll Collect | Registrierung Mautbefreiung (toll-collect.de)
Mautgebühren: Die Mauthöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren – wie z. B. nach der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm), der Achsanzahl, der Schadstoffklasse sowie der CO2-Emissionsklasse des Fahrzeugs. Grundsätzlich gelten ab 01.07.2024 neue Mauttarife für alle Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen.
Berechnung der Maut: Über den Mautrechner des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) können Sie online die Maut berechnen. Sie finden den Rechner unter www.balm.bund.de
Warum werden die Mautgebühren in Deutschland angepasst?
Die Lkw- bzw. Nutzfahrzeuge-Maut ist eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr. Sie wurde 2005 auf Bundesautobahnen eingeführt und 2012 auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen ausgeweitet. Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (§ 1) sind aktuell alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen mautpflichtig. Mautgebühren fallen mit der Auffahrt auf eine Bundesfernstraße an und betreffen sowohl die Bundesstraßen, die Bundesautobahnen als auch die angeschlossenen Tank- und Rastanlagen.
Grund für die aktuelle Mautanpassung sind Vorgaben der EU im Rahmen der Eurovignetten-Richtlinie und das sogenannte Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Danach soll sich die Lkw-Maut künftig an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren und zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beitragen.
Aus welchen Faktoren setzt sich die Maut insgesamt zusammen?
Seit 01.12.2023 berechnet sich die Maut aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer. Der Mautsatz ergibt sich aus den Kosten der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen sowie den Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten.
Die Mautsatz-Anteile für Infrastruktur und Lärmbelastung richten sich nach der Gewichtsklasse sowie oberhalb von 18 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) zusätzlich nach der Achszahl. Seit dem 1. Dezember 2023 hat sich die Grundlage für die Zuordnung einer Gewichtsklasse geändert. Bisher war das zulässige Gesamtgewicht (zGG) entscheidend. Dieses wurde durch die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ersetzt.
Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse gefallen oder mautpflichtig geworden sein, z.B. die auf 7,49 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2) abgelasteten Lkw.
Der Mautsatz-Anteil für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse.
Die seit 01. Dezember 2023 eingeführten CO₂-Emissionsklassen ergeben sich nach den verursachten CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs. Dabei wird jedes Fahrzeug in eine der fünf CO₂-Emissionsklassen eingeordnet. Die Angabe der CO₂-Emissionsklasse liegt in der Verantwortung der Mautkunden. Initial werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect der CO₂-Emissionsklasse 1 zugeordnet. Im Toll Collect Kunden-Portal kann für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden.
Wie hoch sind die aktuellen Mautkosten in Deutschland und wie hoch ab 01. Juli 2024?
Die aktuell gültigen Mautsätze (seit 01.12.2023) finden Sie auf der Internetseite von Toll Collect.
Wie werden Mautgebühren in Deutschland erhoben?
Mautgebühren werden in Deutschland grundsätzlich elektronisch über eine Mautbox – auch On-Board Unit (OBU) genannt – erhoben. Sie wird im Fahrzeug installiert und sendet die Mautdaten an die Mauterhebungsstelle. In Deutschland ist das Toll Collect, die die Mautgebühren be- und abrechnet.
Mit UTA Edenred steht Ihnen europaweit ein erfahrener und starker Partner zur Seite, der Ihnen von der allgemeinen Informationsbereitstellung über die Registrierung beim Mautbetreiber oder der Installation von innovativen On-Board Units in Ihrem Fahrzeug bis hin zur Abwicklung der Maut die Arbeit abnimmt.
Mit der OBU UTA One® next verwalten Sie Ihre Mautgebühren einfach, transparent und effizient. Sie behalten jederzeit den Überblick über die angefallenen Mautgebühren und können nachvollziehen, wann Ihre Fahrer welche Straßen genutzt haben.
Wen betrifft die Mautausweitung für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen in Deutschland?
Ab Juli 2024 werden alle in- und ausländischen Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) von mehr als 3,5 Tonnen in Deutschland mautpflichtig. Die Lkw-Maut betrifft dann alle für den gewerblichen Güterkraftverkehr genutzten Fahrzeuge, die Autobahnen und mautpflichtige Bundesstraßen nutzen. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse (F.1) des Zugfahrzeuges über 3,5 Tonnen liegt. Es gibt eine Ausnahme für Handwerker und handwerksähnliche Betriebe.
Toll Collect | Registrierung Mautbefreiung (toll-collect.de)
Wird ein Fahrzeug mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen ab 01.07.2024 mautpflichtig, wenn ich einen Anhänger nutze?
Fahrzeugkombinationen werden nur mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug (Motorfahrzeug) eine technisch zulässige Gesamtmasse (F.1) von mehr als 3,5 Tonnen hat.
Toll Collect | Registrierung Mautbefreiung (toll-collect.de)
Welche Fahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen?
Die Mautausweitung 2024 betrifft auch Unternehmen, die gewerblich Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen einsetzen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen besteht für bestimmte Fahrzeugkategorien die Möglichkeit, sich von der Mautpflicht befreien zu lassen.
Fahrzeuge mit Stromantrieb haben einen deutlich geringeren Ausstoß an CO2 als herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Sie sind daher auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen zunächst noch von der Mautpflicht befreit.
Gemäß §2 Nr. 1 Elektromobilitätsgesetz gehören dazu reine Batterie-Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und Wasserstofffahrzeuge mit Brennstoffzelle. Das gilt übrigens auch für elektrisch betriebene Lkw ab 7,5 Tonnen. Für sie entfallen ebenfalls die Mautgebühr.
Diese sogenannten emissionsfreien Fahrzeuge, wie z. B. Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge mit Brennstoffzelle, sind bis zum 31.12.2025 von der Mautpflicht befreit. Danach sind für diese Fahrzeuge lediglich ein um 75 Prozent reduzierter Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten sowie die Mautteilsätze für Kosten extremer Luftverschmutzung und Lärmbelastung zu entrichten. Emissionsfreie Fahrzeug mit einer tzGm von bis zu 4,25 Tonnen sind dauerhaft von der Maut befreit.
Unterliegen Campingfahrzeuge der Mautpflicht?
Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) müssen für Wohnmobile mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen generell keine Mautgebühren entrichtet werden, wenn sie dauerhaft mit „Wohneinrichtungen“ wie Wohnraum, Toilette, Dusche, Betten und Kochmöglichkeit fest ausgestattet sind. Diese Campingmobile dürfen jedoch nur und ausschließlich für den Personentransport genutzt werden. Gleiches gilt für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich zu Wohnmobilien umgerüstet wurden. Da die die Campingfahrzeuge von außen in der Regel klar als solche erkennbar sind, bleiben sie ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand von der Maut befreit.
Welche Regelungen gelten für Erdgas betriebene Fahrzeuge?
Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge sind seit 01.01.2024 mautpflichtig geworden bzw. werden im Falle von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen ab 01.07.2024 mautpflichtig.
Gibt es für Handwerkerfahrzeuge eine Ausnahmeregelung?
Laut der zugrundeliegenden EU-Richtlinie können die einzelnen Mitgliedstaaten bestehende Ausnahmeregelungen für Handwerker beibehalten. Dies gilt auch in Deutschland.
Das heißt: Handwerkerfahrzeuge von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen bleiben von der Mautzahlung befreit.
Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gibt es jedoch keine Ausnahme: Hier wurde die Maut – wie für andere Fahrzeuge auch – ab 2024 deutlich angehoben.
Das Gesetz sieht bei der Handwerkerausnahme keine generelle, sondern eine fahrtbezogene Mautbefreiung vor. Fahrten, die die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, sind mautpflichtig. Für diese Fälle kann die Mauterhebung bei der UTA One® next situativ aktiviert oder deaktiviert werden. Die Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, sind auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zu finden.
Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Bei Mautkontrollen ist nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen.
Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gibt es jedoch keine Ausnahme: Hier wurde die Maut – wie für andere Fahrzeuge auch – ab 2024 deutlich angehoben.
Weitere Informationen zur Handwerkerausnahme finden Sie auf der Webseite von Toll Collect.
Kann ich mein nicht mautpflichtiges Fahrzeug registrieren lassen?
Unternehmen und Halter nicht mautpflichtiger Fahrzeuge können diese freiwillig bei Toll Collect eintragen lassen. Die Registrierung verhindert unnötige Kontrollen, Ausleitungen und Anhörungen. Das spart Aufwand und Zeit. Die Registrierung gilt maximal für zwei Jahre. Sie kann anschließend verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.
Welche Mautlösung von UTA Edenred ist die geeignete für mein Fahrzeug?
UTA Edenred bietet Ihnen für jeden Fahrzeugtyp die passende Mautlösung, mit der Sie einfach und komfortabel in Deutschland und/oder grenzenlos in Europa unterwegs sind.
Fahren Sie vorrangig in Deutschland, bieten wir Ihnen zuverlässigen Abrechnungsservice für die Mauterfassung über die Toll Collect OBU.
Fahren Ihre Fahrzeuge auch regelmäßig im europäischen Ausland, dann ist die UTA One® next für Sie die passende OBU-Lösung! Sie deckt 18 Mautkontexte in 16 Ländern ab. Die Maut wird elektronisch mit nur einem Gerät erfasst. Sie behalten in Ihrem Kundenkonto sämtliche Transaktionen im Überblick.
In allen Szenarien profitieren Sie von klaren Abrechnungen, bequemer Abwicklung über UTA Edenred und einem zuverlässigen Berater an Ihrer Seite.
Welche Vorteile bietet Ihnen UTA Edenred für die Mautabwicklung?
Schon heute werden in nahezu allen Ländern Europas für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Mautgebühren auf Autobahnen und anderen Verkehrsstrukturen fällig. Auch Pkw oder kleinere Transporter sind in den meisten europäischen Ländern mautpflichtig – und sei es nur im Bereich einzelner Mautstrecken wie Brücken, Tunnel oder einer City-Maut. UTA Edenred bietet Ihnen je nach Zielland, Fahrzeugklasse und Flottengröße die passende Mautlösung.
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