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Die Maut wird ausgeweitet und CO2-Emissionsklassen werden eingeführt: Künftig gilt ein zusätzlicher CO2-Aufschlag und Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen werden in Deutschland mautpflichtig

Im Herbst 2023 wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen, welches eine Vorgabe aus der EU-Wegekostenrichtlinie umsetzt. Dies bedeutet, dass

  • zum 01. Dezember 2023 die Lkw-Maut in Deutschland um einen CO₂-Aufschlag ausgeweitet wird. So wird die Maut in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO₂ ergänzt. Je nach CO₂-Emissionsklasse des geführten Fahrzeuges fallen Zusatzkosten an. Gleiches wird ab dem 01. Januar 2024 auch für Österreich gelten.

  • zum 01. Juli 2024 gemäß des Referentenentwurfs der Bundesregierung die Maut auf Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässigem Gesamtgewicht ausgeweitet wird. Bisher gilt die Maut nur für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Handwerksbetriebe sollen ausgenommen werden.

  • emissionsfreie Lkw bis Ende 2025 von der Maut befreit sind, anschließend lediglich 25 Prozent des Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben werden.

Die genaue Ausgestaltung, mögliche Ausnahmen, wen die Mautpflicht trifft und wie die Abrechnung erfolgt, sind noch offen. Doch als einer der größten Mautabrechnungsdienstleister in Europa beobachten wir für Sie die Entwicklungen ganz genau. Gerne stehen wir Ihnen schon vorab mit unserer kostenlosen Beratung und unseren Services zur Verfügung.

Warum werden die Mautgebühren in Deutschland angepasst?

Die Lkw- bzw. Nutzfahrzeuge-Maut ist eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr. Sie wurde bereits 2005 auf Bundesautobahnen eingeführt und 2012 auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen ausgeweitet. Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (§ 1) sind aktuell alle in- & ausländischen Kraftfahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen mautpflichtig. Mautgebühren fallen mit der Auffahrt auf eine Bundesfernstraße an und betreffen sowohl die Bundesstraßen, die Bundesautobahnen als auch die angeschlossenen Tank- & Rastanlagen.

Grund für die Mautanpassung sind Vorgaben der EU im Rahmen der Eurovignetten-Richtlinie und das sogenannte Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Danach soll sich die Lkw-Maut künftig an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren und zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beitragen.

Aus welchen Faktoren setzt sich die Maut zusammen?

In den Mautsätzen sind sowohl Anteile für Infrastrukturkosten, Lärmbelastung als auch für die verursachte Luftverschmutzung enthalten – abhängig von der jeweiligen CO2-Emissionsklasse sowie der Gewichtsklasse und oberhalb von 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zusätzlich von der Achsanzahl. 

Die aktuell gültigen Mautsätze (ab 01. Januar 2023) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität oder bei Toll Collect.

Bereits zum 1. Dezember wird eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut und ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit und anschließend lediglich 25 Prozent des Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben werden.

Was ist der CO2-Aufschlag?

Ab dem 01. Dezember 2023 wird in Deutschland ein CO2-Aufschlag eingeführt, der zusätzlich auf die bereits anfallende Maut addiert wird. Zum 01. Januar 2024 wird auch Österreich den CO2-Aufschlag einführen und weitere EU-Länder können jederzeit folgen.
Jedes Fahrzeug hat einen spezifischen CO2-Ausstoß-Wert und wird zum jeweiligen Erstregistrierungsdatum – anhand verschiedener Fahrzeugparameter – initial für sechs Jahre in eine der fünf CO2-Emissionsklasse eingestuft. Danach findet eine CO2-Reklassifizierung statt, in der geprüft wird, ob die aktuelle CO2-Emissionsklasse des Fahrzeuges noch konform ist.

Zu Beginn werden alle Fahrzeuge in die schlechteste CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft. Fahrzeuge deren Erstregistrierungsdatum ab dem 01.Juli 2019 liegt können ggf. durch den jeweiligen Nachweis für eine bessere CO2-Emissionsklasse registriert werden.
Für eine bessere Klassifizierung sind zusätzliche Dokumente (COC/CIF) notwendig, die eingereicht und geprüft werden müssen. Weitere Informationen hierzu sind in einem separaten Absatz aufgeführt
Je besser die CO2-Emissionsklasse des Fahrzeuges ist, desto günstiger ist dessen Tarif. So werden z.B. emissionsfreie Fahrzeuge in die beste CO2-Emissionsklasse 5 eingestuft. Grundsätzlich ist aber zu erwähnen, dass sich die Mehrheit der heutigen Fahrzeuge in die CO2-Emissionsklasse 1 eingruppieren wird.

Welche CO2-Emissionsklasse hat Ihr Fahrzeug?

Wir unterstützen Sie gerne - jetzt durch bessere CO2-Emissionsklasse Mautgebühren sparen! 

Sie können bereits jetzt die CO2-Emissionsklasse Ihres Fahrzeuges ermitteln. Nutzen Sie hierfür den offiziellen Kalkulator des BALM.

Mit UTA Edenred haben Sie den richtigen Partner für eine zuverlässige CO2-Emissionsklassen Registrierung. Zeitnah stellen wir Ihnen die Registrierungsmöglichkeit über das UTA Service Center zur Verfügung. 
Bitte beachten Sie: Auch wenn heute Ihr Fahrzeug in die CO2-Emissionsklasse 1 eingruppiert wird, so kann sich dies für ein neues Fahrzeug selbstverständlich ändern. Bei jeder Neuregistrierung werden daher Ihre Daten automatisch abgefragt. 

Wie kann eine bessere CO2-Emissionsklasse registriert werden?

Hat ein Fahrzeug eine bessere CO2-Emissionsklasse als die CO2-Emissionsklasse 1, muss diese aktiv registriert werden. Abhängig von der genutzten OBU, muss dies über unterschiedliche Wege erfolgen.
Rechnen Sie die deutsche Maut über die Toll Collect OBU ab, müssen die Fahrzeugdaten und -dokumente (COC/CIF) im Toll Collect Portal hochgeladen werden. Bei Nutzung der UTA One®, UTA One® next sowie Telepass EU (AUT) sind die Daten und Nachweisdokumente im UTA Service Center hochzuladen, sobald die Möglichkeit besteht. Bei Verwendung der österreichischen GO-Box, oder des Toll2GO Services, müssen diese im GO-Maut Portal bereitgestellt werden.

Wie hoch ist der zusätzliche CO2-Aufschlag?

Folgende Tabellen sind ein Auszug aus dem Gesetzesentwurf „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ und müssen noch verabschiedet werden. 

Aufschläge ab dem 01. Dezember 2023 in €:

Kohlenstoffdioxid-Emissionsklasse 7,5 bis < 12 t 12 bis 18 t > 18 t mit bis zu 3 Achsen > 18 t mit 4 Achsen > 18 t und 5 und mehr Achsen
1 EURO I und schlechter 0,080 0,104 0,158 0,158 0,162
EURO II
EURO III
0,080 0,104 0,138 0,138 0,162
EURO IV
EURO V
EEV Klasse 1
0,080 0,100 0,134 0,134 0,160
EURO VI 0,080 0,100 0,124 0,134 0,158
2 0,076 0,096 0,118 0,128 0,150
3 0,072 0,090 0,111 0,120 0,142
4 0,040 0,050 0,063 0,068 0,079
5 0 0 0 0 0


Aufschläge ab dem 01. Juli 2024:

Kohlenstoffdioxid-Emissionsklasse > 3,5 t bis < 7,5 t 7,5 bis < 12 t 12 bis 18 t > 18 t mit bis zu 3 Achsen > 18 t mit 4 Achsen > 18 t und 5 und mehr Achsen
1 EURO I und schlechter 0,080 0,080 0,104 0,158 0,158 0,162
EURO II
EURO III
0,080 0,080 0,104 0,138 0,138 0,162
EURO IV
EURO V
EEV Klasse 1
0,080 0,080 0,100 0,134 0,134 0,160
EURO VI 0,074 0,080 0,100 0,124 0,134 0,158
2 0,070 0,076 0,096 0,118 0,128 0,150
3 0,067 0,072 0,090 0,111 0,120 0,142
4 0,037 0,040 0,050 0,063 0,068 0,079
5 0 0 0 0 0 0

Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/entwurf-eines-dritten-gesetzes-aenderung-mautrechtlicher-vorschriften.pdf?__blob=publicationFile

Wer ist von der Mautausweitung von mehr als 3,5 Tonnen betroffen?

Ab Juli 2024 werden Nutzfahrzeuge bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen in Deutschland mautpflichtig, die für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Die Lkw-Maut betrifft dann alle gewerblich genutzten Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen, die Autobahnen und mautpflichtige Bundesstraßen nutzen.

Wie werden neue Mautgebühren in Deutschland erhoben?

Mautgebühren werden in Deutschland grundsätzlich elektronisch über eine Mautbox – auch On-Board-Unit (OBU) genannt – erhoben. Sie wird im Fahrzeug installiert und sendet die Mautdaten an die Mauterhebungsstelle, in Deutschland ist das Toll Collect, die die Mautgebühren be- und abrechnet. 

Mit UTA Edenred steht Ihnen ein erfahrener und starker Partner zur Seite, der Ihnen von der allgemeinen Informationsbereitstellung über die Registrierung beim Mautbetreiber, europaweit, oder der Installation von innovativen On-Board Units in Ihrem Fahrzeug bis hin zur Abrechnung der Maut die Arbeit im Wesentlichen abnimmt. 

Mit der OBU UTA One® next verwalten Sie beispielsweise Ihre Mautgebühren einfach, transparent und effizient. Sie behalten jederzeit den Überblick über die angefallenen Mautgebühren und können nachvollziehen, wann Ihre Fahrer welche Straßen genutzt haben. 

Gibt es die Möglichkeit zur Befreiung von der Mautpflicht?

Die Mautausweitung wird jetzt auch Unternehmen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen betreffen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen wird es die Möglichkeit geben, sich von der Mautpflicht befreien zu lassen. Das kann viel Geld sparen. So werden auch weiterhin Fahrzeuge von den Mautkosten ausgenommen, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Das sind beispielsweise

Elektrisch betriebene Fahrzeuge: Sie sind auch nach der neuen Gesetzgebung unbefristet komplett von der Maut befreit. Zu den elektrisch betriebenen Fahrzeugen gehören nach § 2 Nr. 1 Elektromobilitätsgesetz reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Auch E-Lastwagen, die batterieelektrisch betrieben werden, fallen nicht unter die Mautpflicht.

(Überwiegend) Erdgas betriebene Fahrzeuge: Sie sind bis Ende 2023 von der Maut befreit. Mit Beginn der neuen Mauttarifierung werden Erdgas betriebene Fahrzeuge ebenfalls unter die Mautpflicht fallen und einen Lärmentlastungs- sowie Infrastrukturkostenanteil entrichten.

Welche Fahrzeuge aktuell von der Mautpflicht befreit sind, lesen Sie hier. 

Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge: Gemäß den Richtlinien der EU wurde vereinbart, dass einzelne Mitgliedsländer über eine sogenannte Handwerkerausnahme entscheiden können. So soll dem aktuellen Beschluss des Koalitionsausschusses zufolge die Handwerkerausnahme in Deutschland auch für 2024 weiter bestehen. Damit blieben auch Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen mautbefreit.

Kann ich mein nicht mautpflichtiges Fahrzeug registrieren lassen?

Unternehmen und Halter nicht mautpflichtiger Fahrzeuge können diese freiwillig bei Toll Collect eintragen lassen. Die Registrierung verhindert unnötige Kontrollen, Ausleitungen und Anhörungen. Das spart Aufwand und Zeit. Die Registrierung gilt maximal für zwei Jahre. Sie kann anschließend verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.

Welche Vorteile bietet Ihnen UTA Edenred für die Mautabwicklung?

Schon heute werden in nahezu allen Ländern Europas für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Mautgebühren auf Autobahnen und anderen Verkehrsstrukturen fällig. Auch Pkw oder kleinere Transporter sind in den meisten europäischen Ländern mautpflichtig – und sei es nur im Bereich einzelner Mautstrecken wie Brücken, Tunnel oder einer City-Maut. UTA Edenred bietet Ihnen je nach Zielland, Fahrzeugklasse und Flottengröße die passende Mautlösung.

Ein Beispiel: Mit der Mautbox UTA One® next sind Sie grenzenlos in Europa unterwegs. Sie genießen 

  • mit der standardmäßig fixen Installation präventiven Schutz vor Installationsfehlern und daraus resultierenden Strafen 

  • hohe Transparenz durch Echtzeit-Monitoring für Fuhrparkverantwortliche

  • eine komfortable Steuerung der OBU via Smartphone App

  • die Kompatibilität mit neuesten Mobilfunkstandards 

  • und vieles mehr … 

Profitieren auch Sie von maximaler Servicebereitschaft, umfassendem Know-how, speziellen Konditionen und einer leistungsstarken Produktpalette!